FAQ
Ihre häufigsten Fragen – unsere Antworten
Im Abschnitt Leistungen haben wir die wichtigsten Informationen zu unserem Portfolio und spezifische Angaben zum individuellen Ablauf der Versorgungsanbahnung zusammengestellt. Sie finden dort für Ihren Bedarf alles auf einen Blick. Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, finden Sie zusätzlich hier:
1Werden die Kosten für die SAPV von der Krankenkasse übernommen?
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gemäß der gesetzlichen Regelung (§37b SGB V zur spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung) die Finanzierung nach Überprüfung des Anspruchs. Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten gilt dies zu klären, da die Bestimmungen je nach Krankenkasse abweichen können.
2Für wen kommt die spezialisierte Versorgung in Frage?
Diese Form der spezialisierten Palliativ-Versorgung richtet sich an schwerstkranke Patientinnen und Patienten mit begrenzter Lebensdauer, die den Wunsch haben, optimal palliativmedizinisch und in ihrem gewohnten Lebensumfeld (d. h. zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung) versorgt zu werden.
3Wer verordnet die spezialisierte ambulante Palliativversorgung?
Voraussetzung für eine Betreuung im Rahmen der SAPV ist eine Verordnung (Formular 63) für spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung. Diese kann von Haus- und Fachärztinnen/-ärzten im ambulanten Bereich sowie von Klinikärzten ausgestellt werden. Grundlage für die Verordnung SAPV ist eine genaue Beschreibung der komplexen Beschwerden. Hierzu gehört neben detaillierten Angaben der Diagnosen, die Beschreibung der Symptome, die einen hohen pflegerischen und medizinischen Aufwand erklären und begründen.
4Was bedeutet medizinische Betreuung?
Gerade in schwierigen Situationen ist eine medizinische Einschätzung wichtig und eine qualifizierte Entscheidung erforderlich. Die Fachpflegekräfte und qualifizierten Palliativärztinnen und Palliativärzte der SAPV Niederrhein sind in Notfällen täglich 24 Stunden für Sie erreichbar, um medizinisch zu begleiten und die Lebensqualität von Patienten und Patientinnen und deren Zugehörigen zu verbessern.
5Übernimmt die SAPV Niederrhein die Aufgaben der Pflegedienste?
Die SAPV Niederrhein bietet die fachärztliche Ergänzung zur Arbeit der Pflegedienste. Die SAPV verordnet Therapien und Medikamente und kann umgehend auf Symptomgeschehen reagieren. Pflegedienste übernehmen die häusliche Krankenpflege/Grundpflege der PatientInnen. Die SAPV Niederrhein und die Pflegedienste arbeiten ergänzend zusammen, mit dem Ziel, ihren Patientinnen und Patienten ein würdevolles Lebensende im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
6Wer kümmert sich neben der medizinischen Versorgung um die häusliche Pflege?
Um eine optimale Betreuung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ist eine Koordination der beteiligten Partner erforderlich. Ob Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Zubereitung und Verabreichung von Nahrungsmitteln, Lagerung von bettlägerigen Patienten, Verabreichung von Sondenkost, hauswirtschaftliche Versorgung (Wäsche waschen, bügeln, Wohnung reinigen) - die SAPV Niederrhein kann Ihnen auf Wunsch auch bei der Wahl eines Pflegedienstes behilflich sein.
Ein Wort genügt
Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihren Weg und bleiben gerne an Ihrer Seite. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns jederzeit – ein Anruf oder eine Mailnachricht