Leistungen

Informationen für Betroffene und Angehörige


1Habe ich Anspruch Sie auf die Leistungen der SAPV Niederrhein?
Als Versicherte/r mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, für die Sie eine spezielle Versorgung benötigen, haben Sie seit 2007 Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung:
  • Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nach einer Kostenzusage den anfallenden Aufwand in vollem Umfang.
  • Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der SAPV auf freiwilliger Basis. Wir empfehlen eine Abklärung im Vorfeld auf Basis Ihres Versicherungsvertrags und die Ausstellung einer entsprechenden schriftlichen Kostenübernahmeerklärung für Ihre Unterlagen.
2Wer ist jetzt für mich zuständig?
Selbstverständlich bleiben Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt und/oder Ihr Pflegedienst auch künftig für Sie und Ihre Angehörigen zuständig. Denn die SAPV Niederrhein übernimmt keine grundpflegerische Versorgung. Wir unterstützen Sie jedoch gerne bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes, sofern Sie noch keinen ausgewählt haben.
3Wie geht es weiter?
  • Aufklärung durch die SAPV über das Leistungsspektrum und die ersten Schritte in einem Erstgespräch bei Ihnen vor Ort (zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung). Dabei lernen Sie jeweils eine Ärztin oder einen Arzt und eine Palliativpflegefachkraft aus unserem SAPV-Team persönlich kennen.
  • Kontakt zur/zum Hausärztin/-arzt Anforderung von Verordnung, Medikamentenplan, Arztbriefen und ggf. sonstigen relevanten Unterlagen
  • Verordnung wird von der/dem Hausärztin/-arzt erstellt
  • Abstimmung zum Aufnahmetermin erfolgt mit der SAPV
  • Nach der Aufnahme: Je nach Schwere der Erkrankung findet eine tägliche oder mehrfach wöchentliche Visite durch unser Team statt. Einmal in der Woche kommt eine Ärztin oder ein Arzt aus unserem Team zur Kontrolle und zum persönlichen Gespräch, um sich ein detailliertes Bild zu machen und ggf. die festgelegte Therapie anzupassen. Die regelmäßige Information über den Betreuungsstand erfolgt durch die SAPV an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
  • Ein Wort genügt

    Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihren Weg und bleiben gerne an Ihrer Seite. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns jederzeit – ein Anruf oder eine Mailnachricht genügen.