Leistungen
Informationen für Betroffene und Angehörige
1Habe ich Anspruch Sie auf die Leistungen der SAPV Niederrhein?
Als Versicherte/r mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, für die Sie eine spezielle Versorgung benötigen, haben Sie seit 2007 Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung:
- Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nach einer Kostenzusage den anfallenden Aufwand in vollem Umfang.
- Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der SAPV auf freiwilliger Basis. Wir empfehlen eine Abklärung im Vorfeld auf Basis Ihres Versicherungsvertrags und die Ausstellung einer entsprechenden schriftlichen Kostenübernahmeerklärung für Ihre Unterlagen.
2Wer ist jetzt für mich zuständig?
Selbstverständlich bleiben Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt und/oder Ihr Pflegedienst auch künftig für Sie und Ihre Angehörigen zuständig. Denn die SAPV Niederrhein übernimmt keine grundpflegerische Versorgung. Wir unterstützen Sie jedoch gerne bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes, sofern Sie noch keinen ausgewählt haben.
3Wie geht es weiter?
Ein Wort genügt
Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihren Weg und bleiben gerne an Ihrer Seite. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns jederzeit – ein Anruf oder eine Mailnachricht genügen.