Leistungen

Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte


1Was leistet die SAPV Niederrhein?
Die SAPV Niederrhein schließt die Lücke zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und dem Krankenhaus bzw. der Klinik. Wir verstehen uns als Ergänzung zu beiden Seiten und stehen jederzeit in engem Austausch mit Ihnen über die laufenden Therapien und Behandlungskonzepte für Ihre Patientinnen und Patienten.
2Wie unterstützen wir Ihre Arbeit?
Wir entlasten Sie durch tägliche oder mehrfach wöchentliche Visiten und die Rufbereitschaft unserer Palliative-Care-Pflegekräfte und Palliativmedizinerinnen bzw. Palliativmediziner. Wir sorgen für eine qualitätssichere Betreuungsleistung und engmaschige Absprache von Therapien und die Verordnung von BTM, wodurch Ihnen keine Budgetüberschreitung bei den Krankenkassen entsteht. Ihre Visiten können mit Ausnahme der Palliativziffern, weiterhin über die KV abgerechnet werden. Zusätzlich können Sie die Erstverordnung (Ziffer 01425) und die Ausstellung der Folgeverordnung (Ziffer 01426) abrechnen.
3Wie läuft die Zuweisung ab?
  • Kontaktaufnahme zwischen Hausärztin oder Hausarzt und SAPV Niederrhein zur Klärung der weiteren Vorgehensweise sowie zur Anforderung von Medikamentenplan, Arztbriefen und ggf. sonstigen relevanten Unterlagen
  • Verordnung wird von der Hausärztin bzw. dem Hausarzt ausgestellt
  • Abstimmung zum Aufnahmetermin erfolgt zwischen Patient oder Patientin und SAPV
  • Nach Aufnahme: regelmäßige Informationen über den Betreuungsstand erfolgt durch die SAPV an die Hausärztin oder den Hausarzt
  • Weitere Informationen zum Download

    Hier bieten wir interessante, wichtige oder praktische Dokumente und Dateien für Sie zum Download an.


    Ein Wort genügt

    Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihren Weg und bleiben gerne an Ihrer Seite. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns jederzeit – ein Anruf oder eine Mailnachricht